Hotelreglement
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ÖSTERREICHISCHES HOTELREGLEMENT STORNOBEDINGUNGEN
Rücktritt vom
Beherbergungsvertrag
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Bis spätestens drei Monate vor dem
vereinbarten Ankunftstag des Gastes kann der Beherbergungsvertrag
ohne Entrichtung einer Stornogebühr von beiden
Vertragspartnern durch einseitige Erklärung aufgelöst
werden. Die Stornoerklärung muss bis spätestens drei
Monate vor dem vereinbarten Ankunftstag des Gastes in den
Händen des Vertragspartners sein.
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Bis spätestens einen Monat vor dem
vereinbarten Ankunftstag des Gastes kann der Beherbergungsvertrag
von beiden Vertragspartnern durch einseitige Erklärung
aufgelöst werden, es ist jedoch eine Stornogebühr im
Ausmaß des Zimmerpreises von 40 % zu bezahlen. Die
Stornoerklärung muss bis spätestens einen Monat vor dem
vereinbarten Ankunftstag des Gastes in den Händen des
Vertragspartners sein.
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Der Beherberger hat das Recht, für den
Fall, dass der Gast bis 18 Uhrdes vereinbarten Ankunftstages nicht
erscheint, vom Vertrag zurückzutreten, es sei denn, dass ein
späterer Ankunftszeitpunkt vereinbart wurde.
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Hat der Gast eine Anzahlung geleistet, so
bleibt (bleiben) dagegen der Raum (die Räume) bis
spätestens 12 Uhrdes folgenden Tages reserviert.
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Auch wenn der Gast die bestellten Räume
bzw. die Pensionsleistung nicht in Anspruch nimmt, ist er dem
Beherberger gegenüber zur Bezahlung des vereinbarten Entgeltes
verpflichtet. Der Beherberger muss jedoch in Abzug bringen, was er
sich infolge Nichtbeanspruchung seines Leistungsangebotes erspart
oder was er durch anderweitige Vermietung der bestellten Räume
erhalten hat. Bis 3 Monate vor Absage fallen keine
Stornogebühren an, bis 1 Monat vor dem Ankunftstag 40 %, bis 1
Woche vor dem Ankunftstag 70 % und in der letzten Woche vor dem
Ankunftstag 90 % vom gesamten Arrangementpreis.
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Dem Beherberger obliegt es, sich um eine
anderweitige Vermietung der nicht in Anspruch genommenen Räume
den Umständen entsprechend zu bemühen (4 1107
ABGB).
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